Public-private-Partnership im eCarSharing beim kommunalen Fuhrpark

Viele Kommunen beabsichtigen, neue Dienstwagen mit Elektroantrieb anzuschaffen. In Zeiten der Energiewende bietet es sich an, diese Anschaffung mit Maßnahmen für eine verbesserte Mobilität zu kombinieren.

 

Folgende 3 Möglichkeiten bieten sich an:

1. Kauf

Es wird ein neues E-Auto als Ersatz für ein vorhandenes Dienstfahrzeug gekauft.

Vorteil: Anschaffungsprämien von Land (bis zu 40 % der Anschaffungskosten*) und Bund, 4.000 € pro Fahrzeug können voll genutzt werden.

Nachteil: Die Ausnutzung ist sehr gering. Ein Beitrag zur Verbesserung im Rahmen eines Mobilitätskonzepts wird nicht geleistet.

 

2. Leasing

Es wird ein neues Dienstfahrzeug im Leasingverfahren für 36 Monate angeschafft.

Vorteil:/Nachteil: wie a)

 

3. Public-private-Partnership

Das neue Dienstfahrzeug wird von MobilPower beschafft. Außer der Funktion als Dienstwagen der Kommune steht das E-Auto außerhalb der Dienstzeiten und an den Wochenenden auch der übrigen Bevölkerung zur Verfügung. Vorteil: Dieses Modell würde als Public-private-Partnership durchgeführt. Die Kommune übernimmt die Anschaffungskosten und erhält 70% der Einnahmen aus dem CarSharing in Kooperation mit Mobil Power®. Dadurch ergibt sich eine wesentlich höhere Auslastung des Dienstfahrzeugs, und die Bevölkerung hat die Möglichkeit, das Fehlen einer Bahnstation und die daraus resultierende Situation des nicht optimalen ÖPNV durch die zusätzliche Möglichkeit des eCarSharing zu verbessern.

 

Bei der Nutzung des Modells c) würde das Dienstfahrzeug tagsüber auf einem Parkplatz der Kommune mit einem normalen Stromanschluss stehen und dort bei Bedarf auch aufgeladen. Welches Ladesystem dort verwendet wird, bleibt einer Untersuchung der örtlichen Verhältnisse vorbehalten. Nach Dienstschluss würde das Fahrzeug auf einem der beiden Plätze an der öffentlichen Ladesäule abgestellt, wo es dann im CarSharing Betrieb sowohl von den Mitarbeitern der Kommune als auch von anderen registrierten Teilnehmern der MobilPower genutzt würde.     

 

*Förderprogramm ab Februar 2018 in NRW

Im Januar 2018 kündigte die Landesregierung in NRW an, ihr Förderprogramm für E-Mobilität auszuweiten; Kommunen erhielten ab Februar 2018 Geld für die Elektrifizierung ihres Fuhrparks und den Bau öffentlicher Ladesäulen. Für neue Elektroautos würden Kommunen 40% der Anschaffungskosten bis zum Höchstbetrag von 30.000 € erstattet. Die Aufstellung öffentlicher Ladepunkte werde mit 80 Prozent der Investitionssumme gefördert, maximal mit 8000 €

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